Einreise-Stopp für Touristen bis 1. Oktober

Deutschland und Österreich sind zurzeit "Grüne Länder"

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Einreise-Stopp für Touristen bis 1. Oktober

Karte des israelischen Gesundheitsministeriums

Karte des israelischen Gesundheitsministeriums „Grüne Länder“ für Einreise nach Israel.

TEL AVIV/BERLIN (im) – Vor wenigen Tagen veröffentlichte Israel eine Liste mit sogenannten „Grünen“ Ländern, wonach Einreisende aus diesen Ländern nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne gehen müssen. Dieses betrifft jedoch nur israelische Staatsbürger und nicht Touristen. Nach Auskunft der Israelischen Flughafenbehörde gilt das Einreiseverbot für Nicht-Israelis vorerst bis 1. Oktober. Das Gesundheitsministerium hat die Karte mit diesen Ländern veröffentlicht.

Auf  der Webseite der Israelischen Botschaft sind die Bedingungen detailliert aufgeführt, die wir hier auszugsweise wiedergeben, insofern sie relevant sind:

„Einreisebestimmungen für Fluggäste nach Israel
20.08.2020
Entsprechend der Entscheidung des Innenministeriums und auf Empfehlung des Gesundheitsministeriums ist die Einreise von Ausländern nach Israel derzeit verboten.
Israelische Staatsangehörige und einige ausländische Personengruppen sind von diesem Verbot ausgenommen.

Vor dem Flug
Passagiere, die nach Israel fliegen, müssen spätestens 24 Stunden vor dem Flug nach Israel einen Antrag auf Einreise nach Israel stellen.
Application form – non-Israelis.pdf
Passagiere müssen ein Formular mit persönlichen Informationen und einer Gesundheitserklärung ausfüllen und per E-Mail an Consular4@berlin.mfa.gov.il​ senden.
Ausländer, die eine Einreise nach Israel beantragen, müssen eine vom Konsulat bescheinigte Einreisegenehmigung vorlegen.
Die Passagiere müssen die Freigabe ausdrucken und zum Flughafen bringen, um sie den zuständigen Beamten vorzulegen. Passagiere müssen die Freigabe bis zur Ankunft in Israel (nach der Passkontrolle) aufbewahren.

Vor, während und nach dem Flug
Reisende müssen am Flughafen (ab 7 Jahren) und an Bord des Flugzeugs (ab 6 Jahren) eine Gesichtsmaske tragen, die Nase und Mund bedeckt.
Passagiere müssen mindestens 2 Meter von Personen entfernt sein, die nicht im selben Haushalt leben wie sie.
Die Passagiere müssen die hygienischen Regeln einhalten, einschließlich Händewaschen und das Nutzen von Desinfektionsmitteln.

Einreise aus „Grünen Ländern“
Als „Grüne Länder“ gelten (Stand 16.08.2020):
Deutschland, Österreich, Italien, Estland, Bulgarien, Großbritannien, Georgien, Dänemark, Hongkong, Ungarn, Griechenland, Jordanien, Lettland, Litauen, Neuseeland, Slowenien, Finnland, Kanada, Zypern, Kroation.
Bürger oder Einwohner Israels oder Ausländer, die eine Einreisegenehmigung haben und von Green Locations aus fliegen, müssen sich bei ihrer Ankunft in Israel nicht in Quarantäne begeben.
Passagiere müssen sich bei der Einreise nach Israel in Quarantäne begeben, wenn sie sich in den 14 Tagen vor dem Datum der Flugreise nach Israel an einem „roten Ort“ befunden haben.

Ausländer, die während ihres Aufenthalts in Israel Symptome zeigen
Ausländer, die Symptome im Zusammenhang mit COVID-19 aufweisen, müssen sich an die MDA-Hotline für Rettungsdienste unter der Nummer 101 oder an die Hotline des Gesundheitsministeriums unter der Nummer * 5400 wenden, um Rat zu erhalten.“

Hinweise für den Aufenthalt in Israel vom israelischen Gesundheitsministerium.

Hinweise für den Aufenthalt in Israel vom israelischen Gesundheitsministerium.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht eine Liste von Staaten, die zu den sogenannten Risiko-Staaten in Bezug auf die Corona-Infektionszahlen zählen. Derzeit ist von der Bundesregierung geplant, Reiserückkehrer aus diesen Risiko-Staaten nicht mehr beim Eintritt nach Deutschland einem Test zu unterziehen, sondern eine unmittelbare 14-tägige Quarantäne anzuordnen. (Stand: 25.08.2020)

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