Ein „Ticket“ aus Jerusalem
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Ein „Ticket“ aus Jerusalem

Ein original Knöllchen aus Jerusalem. (© Matthias Hinrichsen)

Ein original „Knöllchen“ aus Jerusalem. (© Matthias Hinrichsen)

JERUSALEM (im) – Parken mit dem Auto im Stadtzentrum der Heiligen Stadt ist für gewöhnlich nicht so teuer, zumindest wesentlich preiswerter als in Deutschlands Großstädten. Vielerorts begrenzen Parkuhren die Parkzeit, mit einem Shekel kann man beispielsweise vor dem YMCA-Gebäude elf Minuten parken. Wenn die Parkzeit plus fünf Minuten Karenzzeit überschritten wird, gibt es eine saftige Geldbuße.

Einhundert Shekel werden fällig bei Überschreitung des Zeitlimits. Dafür hätte der Parksünder 18 Stunden und 20 Minuten parken können, zuzüglich fünf Minuten Karenzzeit! Und zur Post muss er auch noch, denn das „Ticket“ muss am Postschalter beglichen werden. Glücklicherweise kommen nicht noch Einzahlgebühren hinzu.

Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, der Strafzettel hat durchaus seine Berechtigung, zumal auch in Israel das Verkehrschaos zumindest in den Bereichen des ruhenden Verkehrs geordnet werden muss, was positiv bewertet werden kann.

Zur Kontrolle der Parkzettel sendet die Jerusalemer Polizei täglich mehrere Zweierteams aus, die dann penibel genau den Stand des Parkuhrenzeigers kontrollieren. Weist die Digitalanzeige „-5“ auf, gibt es das Knöllchen als Erinnerung, kombiniert mit einem Einzahlungsschein. Trotz allen Ärgers darf er sich dann drei Monate Zeit lassen mit der Begleichung, die Beamten selbst nehmen kein Geld an. Das gleiche Verfahren gilt auch für Bereiche, in denen Parkscheinautomaten aufgestellt sind.

Besucher des Landes, die sich einen Mietwagen nehmen, sollten genau über die Verkehrsregeln Bescheid wissen, denn bei Strafzetteln wird der Autovermieter auch noch eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen, die bei rund 50 Euro pro Verstoß liegt. Die wichtigsten Regeln sind: Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Autobahnen gemäß der Ausschilderung, Promillegrenze 0,1 Prozent, Halteverbot bei gelb-rot und rot-weiß markierten Bordsteinen (erlaubt ist es bei blau-weißen Markierungen) sowie Telefonierverbot während der Fahrt.

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