Reiseerleichterungen für Geimpfte und Genesene

Rückkehrer nach Deutschland müssen nicht mehr in Quarantäne

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Reiseerleichterungen für Geimpfte und Genesene

Geimpfte Reiserückkehrer aus Israel sollen nicht mehr in Quarantäne.

Geimpfte Reiserückkehrer aus Israel sollen nicht mehr in Quarantäne. (© Matthias Hinrichsen)

BERLIN (im) – Eine neue Regelung der Bundesregierung in Absprache mit den Bundesländern sieht vor, dass vollständig Geimpfte bei einer Rückkehr aus dem Ausland sich künftig nicht mehr in Quarantäne begeben müssen. Für Covid-Genesene sollen ähnliche Bestimmungen gelten, allerdings zeitlich begrenzt auf sieben Monate nach Beginn der Infektion, wie Medien berichten. Dieses beträfe derzeit rund 280.000 Bundesbürger, wie vom RKI ermittelt. Genesene, die nach Ablauf der sechsmonatigen Frist der Genesung einmal mit einem mRNA- oder Vektorimpfstoff geimpft sind, sollen die gleichen Reiseerleichterungen erhalten wie vollständig Geimpfte. Für Israel-Touristen würde dieses bei einer Rückkehr erhebliche Erleichterungen mit sich bringen, vorausgesetzt sie zählen zu den wenigen, die ab Ende Mai in den jüdischen Staat Land einreisen dürfen.

Die Details der neuen Bestimmungen sind sehr genau definiert, insbesondere was Genese betrifft, die bislang wenig oder keine Berücksichtigung fanden. Per Definition der Bundesregierung, die ihre durch das RKI erhält, gelten von einer Covid-19-Erkrankung genesene die Personen, deren positiver PCR-Test 28 Tage zurückliegt. Bundeskanzlerin Merkel bestätigte, dass von einem ausreichenden Immunschutz über sechs Monate ausgegangen werde. Dieses bedeutet aber auch, dass Genesene nach diesem Zeitraum nicht mehr als genesen gelten, insgesamt also rund sieben Monate nach dem positiven PCR-Test der betreffenden Person. Um weiter die Reiseerleichterungen in Anspruch nehmen zu können, muss eine Impfung mit einem mRNA- oder Vektorimpfstoff – quasi als Auffrischung – nach sechs Monaten erfolgen. Erfreulich ist, dass jetzt auch Genesene in die Erleichterungen einbezogen werden, was lange nicht der Fall gewesen ist, obwohl eine Immunisierung vorlag. Bislang ist nicht bekannt, wie Bundesbürger den jeweiligen Status nachweisen können oder sollen.

Nach dem sogenannten Impfgipfel bei dem die Bundesregierung sich mit den Ministerpräsidenten der Länder über Corona-Schutzmaßnahmen berät, wird die Bundesregierung eine Rechtsverordnung vorbereiten, in der Ausnahmen der Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene benannt sind. Wann diese Verordnung im Kabinett verabschiedet und in Kraft treten soll, ist noch nicht festgelegt worden. Bundeskanzlerin Merkel gab jedoch zu bedenken, dass derzeit erst eine geringe Anzahl an Bundesbürgern geimpft sei und stellte infrage, ob eine schnelle Umsetzung sinnvoll sei, weil noch sehr viele nicht geimpft seien und von den Lockerungen nicht profitieren könnten.

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